1
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet grundsätzlich im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahrs statt.
3
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorstand. Die Einberufung erfolgt grundsätzlich per eMail. Soweit ein Mitglied über keine eMail-Adresse verfügt ist der Vorstand verpflichtet dieses Mitglied schriftlich einzuladen. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Mitgliederversammlung muss eine Frist von mindestens vier Wochen liegen - ausschlaggebend für die Einhaltung der Frist ist das Datum der Absendung der eMail bzw. des Poststempels.
4
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Vorstand einzuberufen:
Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung gelten bis auf die Einladungsfrist die gleichen Einladungsmodalitäten wie für eine ordentliche Mitgliederversammlung.
5
Die Mitgliederversammlung wird vom 1.Vorsitzenden, ersatzweise vom 2. Vorsitzenden geleitet. Bei Verhinderung dieser Personen kann die Mitgliederversammlung auch ein anderes Mitglied als Versammlungsleiter wählen. Für die Wahl des Vorstands bestimmt die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter, der insoweit die Versammlung leitet.
6
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen aktiven Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des Vereins, soweit sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Jedes aktive Vereinsmitglied (auch Mitglieder des Vorstands) hat eine Stimme. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
7
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenenthaltungen bleiben für Entscheidungen unberücksichtigt. Für Satzungsänderungen gelten die Bestimmungen des § 11 dieser Satzung.
8
Die Wahl der Vorstandsmitglieder, sonstige personelle Entscheidungen sowie Abstimmungen erfolgen öffentlich, soweit nicht auf Verlangen eines Mitgliedes eine geheime Abstimmung durchzuführen ist.
9
Die Mitgliederversammlung berät über den Jahresbericht des Vorstands, den Finanz- und Kassenbericht, den Bericht der Kassenprüfer und die aktuellen Zielsetzungen des Vereins. Sie wählt die Mitglieder des Vorstands und die Kassenprüfer, sie entlastet den Vorstand und entscheidet über vorliegende Anträge. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen den gesamten Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder abberufen.
10
Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über Satzungsänderungen, Beitragsordnung, Vergütungsordnung und über alle anderen für die Mitglieder verbindlichen Ordnungen und Regelungen des Vereins. Sie entscheidet ferner über Anträge von Mitgliedern oder vom Vorstand, die bis eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung gestellt wurden. Über die Aufnahme später (auch noch während der Sitzung) gestellter Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
11
Die erschienenen Mitglieder tragen sich in eine Anwesenheitsliste ein. Über den Verlauf jeder Mitgliederversammlung wird vom Schriftführer oder dessen Vertreter ein Protokoll gefertigt, das die Berichte des Vorstands, der Kassenprüfer und die Beratungen und Beschlüsse zu allen Tagesordnungspunkten wiedergibt. Das Protokoll ist vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
12
Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird spätestens 8 Wochen nach der Mitgliederversammlung im nur Mitgliedern zugänglichen Bereich der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Sofern dies nicht möglich ist, wird Vereinsmitgliedern auf deren Wunsch eine Kopie des Protokolls ausgehändigt.