Törnvereinbarung der Segelsportvereinigung Rhein/Neckar e.V.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Der/Die Teilnehmer*in erkennt die Törnvereinbarung der Segelsport­­vereinigung Rhein/Neckar e.V. (im Folgenden SRN genannt) an.
  • Der/Die Teilnehmer*in besitzt eine gültige Mitgliedschaft (mindestens Schnupper­mitgliedschaft) in der SRN im Kalenderjahr des Törns.
  • Anmeldungen sind verbindlich.
  • Bei Absage oder Verhinderung: Sofern kein*e Ersatzkandidat*in gefunden werden kann, muss der/die Teilnehmer*in den finalen Törnbeitrag tragen.

Gemeinschaft an Bord

Alle Mitglieder der Crew tragen für das Leben an Bord die gemeinschaftliche Sorge. Ein Segeltörn ist Gruppensport, der die Aufmerksamkeit jedes Einzelnen für sich selbst und seine Mitsegler(innen) verlangt.
Alle Crewmitglieder werden daher bemüht sein, einen harmonischen Verlauf des Törns zu gewährleisten.

Persönliche Sicherheit

Jedes Mitglied der Crew nimmt auf eigenes Risiko am Segeltörn und den damit zusammen hängenden Aktionen teil. Der Skipper führt vor Reisebeginn eine Sicherheitseinweisung durch. Jedes Crewmitglied ist für sich und sein Eigentum selbst verantwortlich und hat die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Hierzu zählen insbesondere das Anlegen von Rettungswesten und Lifebelts. Weiterhin bestätigt jedes Mitglied schwimmen zu können.

Jedes Mitglied der Crew erklärt, dass keine körperlichen oder medizinischen Bedenken bestehen, die den Anforderungen an den Törn entgegenstehen. Etwaige bestehende Erkrankungen oder Behinderungen müssen dem Skipper vor Antritt des Törns mitgeteilt werden.

Anweisungen des Skippers

Entscheidungen, die die Schiffsführung betreffen, werden ausschließlich vom Skipper getroffen. Jedes Crewmitglied verpflichtet sich, den Anordnungen des Skippers Folge zu leisten.

Törnbeitrag und Kostenteilung

Sofern in der Törnbeschreibung nicht explizit anders angegeben, gelten für den Törnbeitrag folgende Grundsätze:

  • Der Törnbeitrag wird per Lastschrift eingezogen.
  • Die Lastschrift findet auf das bekannte Konto des Mitglieds statt. Falls eine abweichende Bankverbindung verwendet werden soll, kann dies in der Anmeldung angegeben werden. Das Formular zur Einzugsermächtigung ist dann erneut auszudrucken, auszufüllen und an die darauf genannte Post- oder Emailadresse zu senden.
  • Bei Gruppenanmeldungen wird der Törnbeitrag für die gesamte Gruppe vom Konto der Hauptperson eingezogen, welche die Anmeldung durchführt.
    Der Törnbeitrag beinhaltet u.a. die Kosten der Bootscharter, eine Kautionsausfallversicherung und eine Skippervergütung. Nicht enthalten sind die Kosten für die Bordkasse (Verpflegung, Hafengebühren, Kraftstoff etc.), An- und Abreise sowie eventuelle Zusatzgebühren (z.B. Taxitransfers, Parkgebühren).
  • Törnbeiträge werden bei der Törnplanung anhand der Kosten und einer angenommenen Teilnehmerzahl abgeschätzt. Sollte die Zahl der Teilnehmer niedriger ausfallen, erhöhen sich die Kosten pro Teilnehmer entsprechend. Der erhöhte Betrag wird den Teilnehmer*innen vor dem Lastschrifteinzug kommuniziert. Bei einer erhöhten Teilnehmerzahl oder einer niedrigeren Kostenbasis kann der Beitrag pro Teilnehmer*in entsprechend reduziert werden. Die Teilnehmer*innen werden nicht gesondert informiert.

Sämtliche Kosten, welche die Durchführung des Törns betreffen, werden von den Crewmitgliedern gemeinschaftlich zu gleichen Teilen getragen. Dies sind insbesondere die Hafengebühren, die Kraftstoffkosten und die Kosten der Verpflegung. Hierzu wird zu Beginn des Törns eine Bordkasse eingerichtet, in welche von den Crewmitgliedern entsprechende Einzahlungen zu leisten sind. 

Sollten Schäden an der Yacht oder deren Ausrüstung auftreten, welche durch keine Versicherung abgedeckt sind, werden diese von der Crew zu gleichen Teilen getragen und aus der Bordkasse beglichen. Hierzu zählen i.d.R. Verlust von nicht dauerhaft fest mit dem Schiff verbundene Gegenstände (z.B. der Verlust eines Fenders) Ausgenommen sind Schäden, welche vorsätzlich verursacht wurden. Diese werden von dem Verursacher getragen.

Jeder Skipper verpflichtet sich, für eine erforderliche Absicherung der Risiken des Törns die erforderlichen Versicherungen abzuschließen. Dies sind insbesondere eine Skipper­haftpflicht­versicherung und eine Kautionsausfallversicherung.

Logbuch

Alle Skipper sind verpflichtet ein Logbuch zu führen. Logbücher müssen entsprechend dem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum aufbewahrt werden.

Crewlisten

Alle Skipper sind verpflichtet eine Crewliste zu führen.

Die Crewlisten werden vor Törnantritt erstellt und enthalten i.d.R. folgende Daten:

  • Name und Vorname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Nummer des Ausweisdokuments / (z.B. Reisepass)
  • Staatsangehörigkeit
  • Funktion an Bord (Skipper / Crew)
  • Datum (an Bord von/bis)
  • Die Crewliste ist Bestandteil des Logbuchs.

Alle Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass die Crewlisten entsprechend den vertraglichen Bedingungen dem Vercharterer und entsprechend den behördlichen Vorschriften den jeweiligen Behörden und Häfen auf Verlangen vorgelegt werden.

Einreisebestimmungen der zu bereisenden Länder

Alle Teilnehmer*innen bestätigen, dass sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen der Zielländer informieren.
Weiter bestätigen alle Teilnehmer*innen, über eine gültige Einreiseerlaubnis für das jeweilige Zielland zu verfügen bzw. sich selbstständig und rechtzeitig um diese zu kümmern.
Alle Teilnehmer*innen bestätigen, gültige und für das jeweilige Zielland erforderliche Reisedokumente und Ausweispapiere während des Törns mitzuführen.

 

Mannheim, 21.02.2020 - Der Vorstand

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